Verordnung für stationäre Motoren
Emissions-Compliance nach BImSchG
Die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) ist für Betreiber stationärer Verbrennungsmotoren und industrieller Abgasreinigungssysteme verbindlich. Unser Audit-Ansatz umfasst die systematische Prüfung der kontinuierlichen Überwachungssysteme, der Wartungsintervalle für SCR-Katalysatoren und Partikelfilter sowie der Dokumentationspflichten im Betriebstagebuch.
Die vierte Verordnung zur Durchführung des BImSchG (BImSchV-4) definiert spezifische Schadstoffklassen – NOx, CO, HC und Partikel – mit messbaren Obergrenzen. Wir analysieren die Übergangsfristen für Bestandsanlagen und bewerten die Nachrüstverpflichtungen für Anlagen der mittleren Feuerungswärmeleistung. Jede Abweichung wird nach den Sanktionsstufen des BImSchG bewertet: von Bußgeldern bis zur vorübergehenden Stilllegung.
